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   BVerwG, 25.08.1988 - 8 B 97.88   

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BVerwG, 25.08.1988 - 8 B 97.88 (https://dejure.org/1988,12907)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1988 - 8 B 97.88 (https://dejure.org/1988,12907)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1988 - 8 B 97.88 (https://dejure.org/1988,12907)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung einer Eigentumswohnung als Familienheim

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 71.84

    Steuerbegünstigte Mietwohnung - Umwandlung in eine Kauferbbaurechtswohnung -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1988 - 8 B 97.88
    Kann die zweite Wohnung eines Familienheims nach deren Bezugsfertigkeit mangels eines Mieters nicht vermietet werden, muß der Bauherr alles ihm Zuzumutende tun, um die Wohnung so schnell wie möglich einer wohnungsbauförderungsrechtlichen Dauerwohnnutzung durch einen zweiten selbständigen Haushalt zuzuführen (vgl. u.a. Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 71.84 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 20 S. 29 m. weit. Nachw.).

    Welche Frist dem Bauherrn als angemessen zu bewilligen ist, um die Wohnung einer dem Förderungszweck entsprechenden Dauerwohnnutzung zuzuführen, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalles ab (vgl. Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 87.64 - BVerwGE 24, 111 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 87/64] und BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64] sowie vom 21. November 1986, a.a.O.).

    Ein Leerstehen der Wohnung oder deren Mitbenutzung durch den Haushalt des Bauherrn - sei es auch als Gästezimmer für Verwandte (vgl. dazu Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 14) - für mehrere Jahre oder auf unbestimmte Zeit legt eine völlige Fehlsubvention offen, die mit Blick auf den gesetzlichen Förderungszweck nicht hingenommen werden kann (vgl. Urteile vom 12. Mai 1966, a.a.O. S. 110 und 114 und vom 21. November 1986, a.a.O. S. 34).

    Die Steuervergünstigung wird weder für ein "Bauen am Markt vorbei" noch für ein "Bauen auf Vorrat" gewährt (vgl. Urteil vom 21. November 1986, a.a.O. S. 35).

    Es ist vielmehr die Sache des Bauherrn, alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine als steuerbegünstigt anerkannte Wohnung unverzüglich einer bestimmungsgemäßen Nutzung zuführen zu können (vgl. Urteil vom 21. November 1986, a.a.O. S. 35).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 68.81

    Wohnungsbau - Zwei Wohnungen - Steuerbegünstigung - Pflichten des Eigentümers

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1988 - 8 B 97.88
    Der Bauherr muß sie vielmehr außerdem alsbald nach ihrer Fertigstellung, spätestens aber bis zur Bezugsfertigkeit seiner eigenen (ersten) Wohnung zur dauernden Benutzung durch einen anderen selbständigen Haushalt bestimmen (vgl. u.a. Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 m. weit. Nachw.; ständige Rechtsprechung).

    Das folgt aus der für die Eigentümerwohnung getroffenen Zweckbestimmung (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 II. WoBauG), den Wohnflächengrenzen (vgl. §§ 39 Abs. 1, 82 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) und dem gesetzlich vorgegebenen Ziel des Einbaues einer zweiten Wohnung in ein Familienheim, den Wohnungsmarkt zu entlasten (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O.).

    Ein Leerstehen der Wohnung oder deren Mitbenutzung durch den Haushalt des Bauherrn - sei es auch als Gästezimmer für Verwandte (vgl. dazu Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 14) - für mehrere Jahre oder auf unbestimmte Zeit legt eine völlige Fehlsubvention offen, die mit Blick auf den gesetzlichen Förderungszweck nicht hingenommen werden kann (vgl. Urteile vom 12. Mai 1966, a.a.O. S. 110 und 114 und vom 21. November 1986, a.a.O. S. 34).

  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 87.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1988 - 8 B 97.88
    Welche Frist dem Bauherrn als angemessen zu bewilligen ist, um die Wohnung einer dem Förderungszweck entsprechenden Dauerwohnnutzung zuzuführen, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalles ab (vgl. Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 87.64 - BVerwGE 24, 111 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 87/64] und BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64] sowie vom 21. November 1986, a.a.O.).

    Ein Leerstehen der Wohnung oder deren Mitbenutzung durch den Haushalt des Bauherrn - sei es auch als Gästezimmer für Verwandte (vgl. dazu Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 14) - für mehrere Jahre oder auf unbestimmte Zeit legt eine völlige Fehlsubvention offen, die mit Blick auf den gesetzlichen Förderungszweck nicht hingenommen werden kann (vgl. Urteile vom 12. Mai 1966, a.a.O. S. 110 und 114 und vom 21. November 1986, a.a.O. S. 34).

  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1988 - 8 B 97.88
    Welche Frist dem Bauherrn als angemessen zu bewilligen ist, um die Wohnung einer dem Förderungszweck entsprechenden Dauerwohnnutzung zuzuführen, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalles ab (vgl. Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 87.64 - BVerwGE 24, 111 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 87/64] und BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64] sowie vom 21. November 1986, a.a.O.).
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